nach der Haft- und Arrestzeit
- Hilfe zur Selbsthilfe, d.h. Befähigung, das eigene Leben außerhalb krimineller Strukturen eigenverantwortlich in die Hand zu nehmen (Sprungbrett)
- Gesellschaftliche (Re-) Integration bzw. Wiedereingliederung (Unterstützung und Begleitung)
- Individuelle Hilfe je nach Problemlage des Einzelnen (bedarfsgerechtes Arbeiten)
- Begleitung bei Behördengängen, Wohnungsbeschaffung, Gesprächsraum, Vermittlungshilfen
- Konzeption und Durchführung von Projekten mit notwendigem Nachhaltigkeitscharakter