nach der Haft- und Arrestzeit

  • Hilfe zur Selbsthilfe, d.h. Befähigung, das eigene Leben außerhalb krimineller Strukturen eigenverantwortlich in die Hand zu nehmen (Sprungbrett)
  • Gesellschaftliche (Re-) Integration bzw. Wiedereingliederung (Unterstützung und Begleitung)
  • Individuelle Hilfe je nach Problemlage des Einzelnen (bedarfsgerechtes Arbeiten)
  • Begleitung bei Behördengängen, Wohnungsbeschaffung, Gesprächsraum, Vermittlungshilfen
  • Konzeption und Durchführung von Projekten mit notwendigem Nachhaltigkeitscharakter